Unternehmensbewertung

Erwirtschaftet ein gastronomisches Unternehmen Gewinne in einer entsprechenden Größenordnung, ist davon auszugehen, dass der Wert des Unternehmens höher ist als die Summe der Werte der in einem Unternehmen vorhandenen Gegenstände, also höher als der Substanzwert. Dann ist der Unternehmenswert zu ermitteln, entweder nach dem Ertragswertverfahren oder dem Discounted-Cash-Flow-Verfahren. Die Differenz zwischen einem nach dem Ertragswert ermittelten Unternehmenswert und dem Substanzwert wird in der Praxis häufig auch als Goodwill bezeichnet.

In einem ersten Schritt prüfen wir durch eine Auswertung der Jahresabschlüsse, ob ein den Substanzwert übersteigender Unternehmenswert wahrscheinlich ist; fällt das Ergebnis positiv aus, kann ein Gutachten u.a. für die folgenden Situationen erarbeitet werden:

  • Ausscheiden von Gesellschaftern, Kauf oder Verkauf von (GmbH-) Anteilen
  • Kauf oder Veräußerung eines Unternehmens
  • Familienrechtliche Auseinandersetzungen, u. a. Ehescheidungen
  • Erbrechtliche Auseinandersetzungen
  • Neu- und Umfinanzierungen für Hotels und Gastronomie
  • usw.

        Schaubild für den Ablauf einer Unternehmensbewertung.
        Prüfung der betrieblichen Situation. Besprechung und Prüfung, ob ein den Substanzwert übersteigender Unternehmenswert wahrscheinlich ist, ggf. auf der Basis einer Auswertung der Jahresabschlüsse.
        Ortstermin. Besichtigung des Betriebs. Befragung zu betrieblichen Abläufen, Kennzahlen und Planung. Besichtigung des betrieblichen Umfelds.
        Im Büro der Sachverständigen. Recherchen, Analysen, Berechnung eines Unternehmenswerts unter Berücksichtigung der betrieblichen Situation, der Planung und des Wettbewerbsumfelds.
        Fertigstellung des Gutachtens. Mit erklärenden Texten, Fotos und zusammenfassender Wertfeststellung.