Inventarmiete

Viele Pachtverhältnisse für gastgewerbliche Objekte umfassen nicht nur Räumlichkeiten, sondern auch das zugehörige Inventar. Die auf das Inventar entfallende Pacht ist oft nicht separat ausgewiesen. Eine Berechnung der Inventarmiete /-pacht wird benötigt, wenn:

  • der Eigentümer von Inventar von dem Nutzer entschädigt werden soll
  • der auf das Inventar entfallende Pachtanteil ausgewiesen werden soll
  • eine Nutzungsentschädigung zu zahlen ist
  • usw.

Sind zwei oder mehrere Parteien an einem fachgerecht ermittelten Inventarwert interessiert, kann gegebenenfalls ein Schiedsgutachten beauftragt werden. Voraussetzung für ein Schiedsgutachten ist im Regelfall eine schriftliche Vereinbarung zwischen allen Parteien und dem Sachverständigen.


                Ortstermin im Betrieb.
                Besichtigung, Aufnahme und Fotografieren aller bewertungsrelevanten Inventargegenstände.
                Im Büro der Sachverständigen.
                Erstellen einer detaillierten Auflistung der Gegenstände mit Beschreibung.
                Berechnungen.
                Ermittlung der monatl. Nutzungsentschädigung bzw. Inventarmiete auf Basis der Zeitwerte zu Beginn und zum Ende des Zeitraums der Nutzung.
                Fertigstellung des Gutachtens mit erklärenden Texten, Fotos, Auflistung der Inventargegenstände und zusammenfassender Wertfeststellung.